Teure Reisen, Dienstwagen, Champagner in rauen Mengen – welche Benefits darf ein Betriebsratsvorsitzender beanspruchen?

Ein Betriebsratsvorsitzender klagt gegen einen Arbeitgeber, weil er ihm den Dienstwagen abnimmt. Wie das Gericht entschieden hat und wie insgesamt Vergünstigungen für Betriebsräte von Gerichten gesehen werden, erläutern die Rechtsanwälte Niklas Pastille und Ansgar Dittmar in diesem Podcast. Themen in der heutigen Folge: Kläger ist BR-Vorsitzender seit 1996. Erst voll freigestellt, dann nach § 37 Abs. 2 BetrVG. Alles, was zu der Bewältigung seiner ehrenamtlichen Aufgaben als Betriebsrat notwendig ist kann der Br fordern Alles was dem persönlichen Vorteil, aber nicht der BR-Arbeit zugute kommt, steht dem BR nicht zu. Das ist ein Dienstwagen zur privaten Nutzung, wenn er nicht zu dem Kreis der Berechtigten gehört, das gilt für teure Reisen und für Champagner in rauen Mengen. All das fällt unter das Begünstigungsverbot des § 78 BetrVG. Seminarempfehlung aus dem Podcast:Webinar Betriebsverfassungsrecht 1: https://www.waf-seminar.de/on163

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„Betriebsrat heute“ richtet sich speziell an Betriebsrat, JAV und SBV. Unsere zahlreichen Expertinnen und Experten diskutieren Woche für Woche unterhaltsam und praxisnah über aktuelle Urteile, spannende Fälle und neue Kommentare. In lockeren und nicht immer ganz ernsten Gesprächen erfahrt Ihr, wie Ihr als Interessenvertretung Eure Aufgaben und Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Büroalltag wahrnehmen und durchsetzen könnt. Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen oder auch spannende Themen aus dem Arbeitsrecht wie Kündigung, Urlaub, Abfindung, Arbeits- und Aufhebungsverträge: Mit unseren leicht verständlichen Tipps und schlauen Strategien können Betriebsrat, JAV und SBV bei Arbeitgeber und Belegschaft jederzeit punkten. Hört doch jetzt gleich rein, beim Podcast der W.A.F.!