27.6.1968: Notstandsgesetze in Kraft

Drei Wochen zuvor vom deutschen Bundestag verabschiedet, traten am 27. Juni 1968 Notstandsgesetze in Kraft. Durch eine Ergänzung des Grundgesetzes wurde dem Staat hiermit ein rechtliches Mittel in die Hand gegeben, auf besondere Notlagen mit restriktiven Maßnahmen zu reagieren.

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