Regierung: "Eck-Geschäfte unter 800 m², aber über 422 m² dürfen außer in Sachsen mittwochs zwischen 11.13 Uhr und 16.22 Uhr offen haben, sofern ihr Besitzer Dieter heißt"
Die Regierung hat erste Lockerungen der harten Auflagen in der Coronakrise beschlossen. Demnach dürfen ab kommenden Donnerstag Eck-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 800, aber über 422 m² mittwochs zwischen 11.13 Uhr und 16.22 Uhr öffnen. Allerdings nur außerhalb von Sachsen und falls der Inhaber des Ladens mit Vornamen Dieter heißt.