Nr. 62 Abgrenzung Tatsachenbehauptung & Meinungsäußerung (2 Entscheidungen inkl. LG Hamburg zu Schwesig)

OLG Frankfurt am Main, 10.02.2022 - 16 U 87/21: Die Deutung einer Aussage ist eine Meinungsäußerung und unterliegt damit  dem grundrechtlichen Schutz. Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. LG Hamburg 22.02.2022 - 324 O 53/22: Die Äußerung von Ploß in ihrem Kontext ist keine Wiedergabe eines Zitats Schwesigs, sondern eine zugespitzte politische Meinungsäußerung. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Öffentliches Recht; BVerfG; Bundesverfassungsgericht; GG, Grundgesetz; Zivilrecht; BGB; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; LG; Amtsgericht; AG; StGB, Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; Meinung; Tatsache; Meinungsäußerung; Tatsachenbehauptung; Unterlassungsanspruch; Persönlichkeitsrecht; Meinungskampf; Manuela Schwesig; Schwesig; Christoph Ploß; Ploß; CDU; SPD; Politik; Denunziant

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