Nr. 65 Rückzahlung von Beiträgen für das Fitnessstudio für Schließungszeit? (BGH 4.5.22 – XII ZR 64/21)

auf: examenerfolgreichshop.myshopify.com perfekte Geschenkideen von Juristen für Juristen (einfach auf den Link jetzt klicken / direkt in deinen Browser eingeben / kopieren) und so den Podcast jetzt unterstützen. 1. Wenn das Fitnessstudio wegen hoheitlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie schließen musste, liegt für diesen Zeitraum eine dauerhafte Unmöglichkeit vor, weil der Zweck des Fitnessstudiovertrages ist, dass der Kunde ständig das Studio nutzen kann. 2. Wenn ein Fall von Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB vorliegt, findet § 313 BGB daneben keine Anwendung. 3. Mit Art. 240 § 5 EGBGB hat der Gesetzgeber eine abschließende Sonderregel für hoheitliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona bei Freizeiteinrichtungen getroffen, sodass § 313 BGB daneben nicht anwendbar ist. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Examen Erfolgreich Shop; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; ExamenErfolgreichShop; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO

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