102. Interview mit RA Michael Augustin über den Antrag auf Entschädigung

Heute geht es um ein weiteres relativ ernstes Thema: wer sich schon einen Überblick über seine finanzielle Verluste gemacht hat und sich fragt, ob es dafür eine Entschädigung geben kann, dem ist diese Folge eine positive Nachricht. Wichtig ist: es gibt für den Antrag auf Entschädigung gemäß § 56 IfSG eine Frist von 3 Monaten, die man unbedingt einhalten muss um einen Anspruch zu erhalten. Am besten jetzt reinhören und einen Überblick zu diesem Thema erhalten. In NRW ist das der 16. Juni 2020. Weitere Fragen beantwortet Herr Augustin gerne per Mail und in seinem Newsletter.

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