Jeder Unternehmer kann künstlersozialabgabepflichtig sein

Nach wie vor ist bei vielen Unternehmern der Irrtum verbreitet, dass sie nichts mit der Künstlersozialabgabe zu tun haben. Denn kaum ein Unternehmer denkt sofort an die Künstlersozialkasse, wenn er bei seinem selbständigen Grafiker neue Visitenkarten oder Briefbögen in Auftrag gibt oder einen Webdesigner mit der laufenden Anpassung seiner Website betraut. Doch genau das kann für die Künstlersozialabgabepflicht schon ausreichen, denn auch freischaffende Webdesigner gehören nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zum Personenkreis der Künstler und Publizisten, da sie unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten die Internetpräsentationen mitgestalten und programmieren.

Om Podcasten

Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf. Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue. Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.