Steuerbonus für Pflegekosten nutzen

Immer mehr Menschen benötigen Hilfe und Unterstüt­zung im Alltag, häusliche Pflege und Betreuung. Profes­sionelle Pflege hat jedoch ihren Preis und nur ein Teil der Kosten wird von den Pflegekassen übernommen. An den verbleibenden Kosten kann der Staat beteiligt werden. Sie können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Soweit dies nicht möglich ist, kann der Steuer­bonus für haushaltsnahe Dienst­ und Betreuungsleistun­gen geltend gemacht werden. 20 % der Aufwendungen für Betreuungsleistungen für die pflegebedürftige Person, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können direkt von der Steuer abgezogen werden.

Om Podcasten

Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf. Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue. Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.