Folge 3 – Örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit und Instanzenzug

In der ersten Folge des Jahres 2021 werden die örtliche und die sachliche Zuständigkeit sowie der Instanzenzug besprochen. Die entsprechenden Ausführungen sind wichtig, da in jeder Entschließungsklausur das zuständige Gericht bestimmt werden muss. Weiterhin werden die einzelnen strafrechtlichen Spruchkörper und ihre Besetzung erklärt. Gerichtsstand des Tatortes: * § 7 StPO Gerichtsstand des Wohnsitzes: * § 8 StPO* § 7 BGB Gerichtsstand des Ergreifungsortes: * § 9 StPO Zuständigkeitskonzentration / Zuständigkeitsbestimmung / Verfahren bei Unzuständigkeit: * § 12 StPO* § 13 StPO* § 13a StPO* § 14 StPO* § 16 StPO* BGH, Beschluss vom 17.12.2020, Az.: 2 ARs 337/20 (Verbindung von Verfahren unterschiedlicher Gerichte) Sachliche Zuständigkeit, Spruchkörper und Instanzenzug: * § 24 GVG (Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen)* § 25 GVG (Zuständigkeit des Strafrichters)* § 28 GVG (Zuständigkeit der Schöffengerichte)*

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Strafstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Der Podcast orientiert sich an Ablaufplänen von mir bekannten Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern, so dass er sich gerade für Referendarinnen und Referendare in der Station zur Vertiefung eignen sollte. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da zum Zeitpunkt des Staatsexamens die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft recht lange zurückliegt und eine wiederholende Arbeitsgemeinschaft nicht stattfindet. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.