Endlich: Gnadenschuss für die Meinungsfreiheit | Von Paul Clemente

Wie sagt man so schön: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Gut so. Seit Jahren konstatiert man das langsame Schwinden der Meinungsfreiheit. Jede Woche ein neues Canceling, ein weiteres Verbot, ein neues Tabu-Wort, bei dessen Verwendung die soziale Todesstrafe droht. Wer konnte das noch aushalten? Dann lieber ganz weg.Ein Kommentar von Paul Clemente.Der Entrechtungsprozess startete vor gut fünf Jahren. Mit dem Ausbruch der Pandemie. Und wirkt bis in die Gegenwart. Noch heute werden Menschen juristisch verfolgt, die damals abweichende Meinungen vertraten, Kinder vom Maulkorb befreiten oder eine lebensgefährliche Spritze verweigerten. Mancher ahnte bereits: Die Verfolgung abweichender Meinungen wird nach Ablauf der Lockdown-Diktatur keinesfalls enden, sondern auf andere Bereiche übertragen - wie dem Ukraine-Konflikt.Nach gründlicher Vorarbeit durch Merkel und Scholz erhält der Bundeskanzler in Spe, Friedrich Merz nun das Privileg, die gestaffelte Entrechtung endlich zum Ziel zu führen: Zum generellen Verbot aller abweichenden Standpunkte. Pluralismus? Nein, danke. Vor wenigen Tagen titelte die Bild-Zeitung:„Neue Koalition will Lügen verbieten“Punkt. Nein, das ist kein Scherz, das ist Merz. Alles, was die Regierung nicht als „Wahrheit“ anerkennt, gilt künftig als „Fake News“ und gehört verboten! So steht es in dem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe „Kultur und Medien“. Begründung: Desinformation und Fake News würden die Demokratie bedrohen.Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.“Soziale Plattformen hätten sich dem zu unterwerfen. O-Ton:„Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“ Welche „staatsferne Medienaufsicht“ hier wohl gemeint ist? Etwa Correctiv? Oder eine andere staatlich gepamperte NGO?Dieser Vorstoß ging sogar Mainstream-Publikationen wie dem Focus oder dem Tagesspiegel zu weit. Auch Juristen meldeten Bedenken an. So konstatierte Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg gegenüber Bild,„Verboten sind Lügen erst dann, wenn sie strafbar sind, etwa bei Volksverhetzung. Ansonsten darf man lügen.“ Außerdem sei die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung oft schwer zu treffen. Und was Hass und Hetze betrifft: Das seien keine juristischen Begriffe.„Grundsätzlich ist die Verbreitung von Hass in Deutschland von der Meinungsfreiheit geschützt. Eine Behauptung wie ‚Ich hasse alle Politiker‘ erfüllt noch keinen Straftatbestand.“Auch der Augsburger Rechtswissenschaftler Josef Franz Lindner warnte vor der Schaffung eines ‚Fake News‘-Straftatbestands. Damit wäre jede umstrittene Äußerung dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Ähnlich spricht auch der Medienanwalt Christian Conrad. Gegenüber der Berliner Zeitung befand er: In der Rechtsprechung sei bewusstes Verbreiten von Lügen nur strafbar, wenn die Lüge irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletze. Jedes Verbot, das darüber hinausgeht, führe ins Absurde. Social Media-Zensoren müssten dann auch Falschbehauptungen wie „Die Erde ist eine Scheibe“ löschen. O-Ton Conrad:„Es kann nicht sein, dass sich der Staat zum Wahrheitsministerium aufschwingt.“...hier weiterlesen: https://apolut.net/endlich-gnadenschuss-fur-die-meinungsfreiheit-von-paul-clemente/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

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