Warum eine Ärztin dafür kämpft, über Schwangerschaftsabbruch zu informieren zu dürfen

Wo hört Information auf und wo fängt Werbung an? Diese Frage stellt sich mitunter auch Ärzten und zwar beim § 219a Strafgesetzbuch, der auch nach seiner Modifikation die Grenzen sehr eng beim Thema Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auslegt. So geraten Mediziner, die auf ihrer Website eingehendere Infos zum Thema Abruptio anbieten, in die juristischen Mühlen. Prominentes Beispiel ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel, eine der vehementesten Gegnerinnen des §219a, die jetzt sogar vor das Bundesverfassungsgericht geht. Im Gespräch erläutert sie, warum ihr das so wichtig ist.

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ÄrzteTag - der Podcast der "Ärzte Zeitung". Wir blicken kommentierend und persönlich auf den Tag, wichtige Ereignisse und Meilensteine. Wir laden Gäste ein, mit denen wir über aktuelle Ereignisse aus Medizin, Gesundheitspolitik, Versorgungsforschung und dem ärztlichen Berufsalltag reden.