3 Arbeitgeberentscheidung die den Betriebsrat nichts angehen

So viel ist klar: Ohne Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 Abs. 1 BetrVG) gibt es keine Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Doch längst nicht jede vom Arbeitgeber angeordnete Änderung etwa von Ort oder Tätigkeitsbild ist auch im Rechtssinne bereits eine Versetzung. Entsprechend groß sind die Unsicherheiten in der betrieblichen Praxis, auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach aus München und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin aber wissen Rat. Unbedingt reinhören!  Themen der Episode: Örtliche Veränderung, allerdings „bagatellhaft": Der BR ist draußen Neue Aufgaben, ohne umfassende bzw. dauerhafte Veränderung des Tätigkeitsbildes: Keine Zustimmungspflicht Umsetzung, keine Versetzung: Das Drama um die „Monatsfrist“ „Schleichende“ Versetzung: Was tun? 5. Fazit für BR und SBV Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128 Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 2 https://www.waf-seminar.de/br164

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„Betriebsrat heute“ richtet sich speziell an Betriebsrat, JAV und SBV. Unsere zahlreichen Expertinnen und Experten diskutieren Woche für Woche unterhaltsam und praxisnah über aktuelle Urteile, spannende Fälle und neue Kommentare. In lockeren und nicht immer ganz ernsten Gesprächen erfahrt Ihr, wie Ihr als Interessenvertretung Eure Aufgaben und Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Büroalltag wahrnehmen und durchsetzen könnt. Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen oder auch spannende Themen aus dem Arbeitsrecht wie Kündigung, Urlaub, Abfindung, Arbeits- und Aufhebungsverträge: Mit unseren leicht verständlichen Tipps und schlauen Strategien können Betriebsrat, JAV und SBV bei Arbeitgeber und Belegschaft jederzeit punkten. Hört doch jetzt gleich rein, beim Podcast der W.A.F.!