3 haarsträubende Irrtümer der SBV im BEM

In der heutigen Podcast-Folge geht es um einen Streit über Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach einem Aufhebungsvertrag. Die Klägerin behauptet, der Vertrag sei unter widerrechtlicher Drohung abgeschlossen worden. Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach und Ansgar Dittmar betrachten den Fall, den das Bundesarbeitsgericht entschieden hat und erläutern, was Betriebsräte in diesem Fall tun sollten. Themen der Episode: Irrtum Nummer 1: Ich kann das BEM einklagen, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zu einem BEM einzuladen nicht nachkommt. Irrtum Nummer 2: Jeder, der will, kann bei dem BEM-Gespräch dabei sitzen. Irrtum Nummer 3: Es ist optional, ob das Inklusion/Integrationsamt hinzugezogen wird Seminarempfehlung aus dem Podcast: Betriebliches Eingliederungsmanagement für die SBV: https://www.waf-seminar.de/br403

Om Podcasten

„Betriebsrat heute“ richtet sich speziell an Betriebsrat, JAV und SBV. Unsere zahlreichen Expertinnen und Experten diskutieren Woche für Woche unterhaltsam und praxisnah über aktuelle Urteile, spannende Fälle und neue Kommentare. In lockeren und nicht immer ganz ernsten Gesprächen erfahrt Ihr, wie Ihr als Interessenvertretung Eure Aufgaben und Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Büroalltag wahrnehmen und durchsetzen könnt. Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen oder auch spannende Themen aus dem Arbeitsrecht wie Kündigung, Urlaub, Abfindung, Arbeits- und Aufhebungsverträge: Mit unseren leicht verständlichen Tipps und schlauen Strategien können Betriebsrat, JAV und SBV bei Arbeitgeber und Belegschaft jederzeit punkten. Hört doch jetzt gleich rein, beim Podcast der W.A.F.!