Kontrolliertes Trinken: Neue Wege in der Suchtbehandlung

Wer alkoholkrank ist, darf nie wieder trinken und behält seine Arbeitsstelle in der Regel nur, wenn er krankheitseinsichtig und therapiebereit ist. So lautet – seit Jahrzehnten – das Mantra der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen der Suchterkrankung. In der medizinischen Praxis werden seit Jahr und Tag indes auch alternative Konzepte vertreten, etwa das sogenannte kontrollierte Trinken. Auch die Gerichte ziehen nach und behandeln etwa den früher „verteufelten“ Rückfall eines Arbeitnehmers gnädiger als noch vor wenigen Jahren. Was – falls irgendetwas – aber bedeuten neue Wege in der Suchtbehandlung für die Betriebsratsarbeit, etwa im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements? Die Fachreferenten Hartmuth Brandt und Niklas Pastille, LL.M. wagen in diesem spannend-spekulativen Beitrag eine Prognose. Themen in der heutigen Folge: Alkoholismus in der Rechtsprechung: Wann Suchtkranke vom Arbeitgeber entlassen werden können (und wann nicht) Jenseits der Abstinenz: Neue Behandlungsmethoden, die Sie kennen müssen Seminarempfehlung aus dem Podcast: Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br122

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