Zugang & Leserecht des E-Mail-Postfachs des Gremiums

Das Einsichtsrecht des Betriebsrats – eigentlich klar geregelt in § 34 Abs. 3 BetrVG. Schon seit Inkrafttreten dieser Regelung im Jahre 1972 gab es immer wieder Streit darüber, wie weit dieses Recht geht. Nunmehr gilt es auch Streitigkeiten zu lösen, die sich in der aktuellen Zeit abspielen und vom Gesetzgeber so kaum vorhergesehen wurden. Um eine solche Situation geht es in unserem heutigen Fall, in dem zwei BR-Mitglieder sowohl den Zugang als auch hilfsweise das Leserecht zu dem für den Betriebsrat eingerichteten allgemeinen E-Mail-Postfach beanspruchen. Dazu wird auf den Beschluss des Hessischen LAG vom 31.07.2023 -16 TaBV 91/22-eingegangen. Themen in der heutigen Folge: Darstellung des Sachverhaltes Kurze Einleitung mit innerbetrieblichem Organstreit -Streitigkeiten zwischen BR-Mitgliedern -Beschlussverfahren -keine Gerichtskosten (§ 2 Abs. 2 GKG) -RA-Kosten -Kosten werden vom AG getragen, § 40 BetrVG Inhalt des § 34 Abs. 3 BetrVG Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br163 Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/on163

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„Betriebsrat heute“ richtet sich speziell an Betriebsrat, JAV und SBV. Unsere zahlreichen Expertinnen und Experten diskutieren Woche für Woche unterhaltsam und praxisnah über aktuelle Urteile, spannende Fälle und neue Kommentare. In lockeren und nicht immer ganz ernsten Gesprächen erfahrt Ihr, wie Ihr als Interessenvertretung Eure Aufgaben und Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Büroalltag wahrnehmen und durchsetzen könnt. Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen oder auch spannende Themen aus dem Arbeitsrecht wie Kündigung, Urlaub, Abfindung, Arbeits- und Aufhebungsverträge: Mit unseren leicht verständlichen Tipps und schlauen Strategien können Betriebsrat, JAV und SBV bei Arbeitgeber und Belegschaft jederzeit punkten. Hört doch jetzt gleich rein, beim Podcast der W.A.F.!