Folge 130 § 108 SGB IX - Ohne Antrag gibt es keine EGH (fast)

In dieser Folge schauen wir uns eine Entscheidung des SG Frankfurt an, aus der sich sehr gut der Unterschied und die aus meiner Sicht entstandene Verschlechterung des Antragsverfahrens ersehen kann. Reichte vor der Reform noch die Kenntnis eines Teilbereiches des Leistungsträgers, bedarf es nunmehr explizit eines Antrages. ‌

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Wenn Personen nicht mehr in der Lage sind ihr rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, dann helfen rechtliche Betreuer in den verschiedenen Lebensbereichen zur Bewältigung der Anforderungen im Leben. Im Ehrenamt sowie in der Berufsbetreuung werden in Deutschland Stand 2015 mehr als 1,25 Mio. Betreuungen geführt. Hierbei stehen etwa 16.000 Berufsbetreuern mehr als 550.000 ehrenamtlichen Betreuern gegenüber. Dieser Podcast soll eine Unterstützung der täglichen Arbeit sein.