06.02.1900: Lex Heinze verbietet „Unsittliches“ auf der Bühne

Mit der "Lex Heinze" wurde in Deutschland im Jahr 1900 das Reichsstrafgesetzbuch geändert, um "unsittliche" Handlungen in Theateraufführungen zu zensieren, Vorschriften gegen Pornografie zu verschärfen und den Straftatbestand der Zuhälterei einzuführen. Benannt war das Gesetz nach dem Berliner Zuhälter Hermann Heinze.Autorin: Justina Schreiber

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