Vorsicht bei der Verwendung von „Tell a friend-Marketing“

Rat und Empfehlungen von Freund*innen nimmt man sich zu Herzen. Wenn man ein neues Produkt ausprobiert, warum es dann nicht weiterempfehlen? Werbung mit Kundenempfehlungen oder „Tell a friend-Marketing“ ist authentisch und deshalb bei Online-Händler*innen sehr beliebt. Doch Vorsicht: „Tell a friend-Marketing“ ist in der Regel unzulässig. Warum das so ist und ob es unter bestimmten Voraussetzungen doch erlaubt sein kann, erfahren Sie in diesem Rechtstipp der Woche.

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Überblick verloren im E-Commerce-Dschungel? Mit unseren Podcasts "Datenschutz-Donnerstag" und "Rechtstipp der Woche" helfen wir Ihnen wieder den Durchblick zu erlangen. Unser Experte Konstantin Schröter klärt Sie im "Datenschutz-Donnerstag" über aktuelle Themen rund um das Thema Datenschutz auf. Im "Rechtstipp der Woche" erhalten Sie Tipps und Tricks sowie wichtige Informationen über neue Rechtsprechungen und Gesetze im Bereich E-Commerce.