Notruf- und Personenbefreiung

Wer einen Aufzug betreibt, muss sicherstellen, dass eingeschlossene Personen schnell und sachgerecht befreit werden. Die Anforderungen dazu sind in der Betriebssicherheitsverordnung definiert. Hier gibt es eine wichtige Änderung: Mit der Veröffentlichung der Betriebssicherheits-verordnung vom 03. Februar 2015 wurde durch den §24 Übergangsvorschriften die Nachrüst-verpflichtung definiert. Demnach müssen alle Aufzugsanlagen bis zum 31.12.2020 mit einem Fern-Notruf mit 2-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein. Thomas Pfaff vom VdTÜV und Dieter Unger vom VDMA Aufzüge und Fahrtreppen beleuchten die Bedeutung der Nachrüstverpflichtung für den Aufzugsbetreiber und die Folgen, wenn dieses System nicht vorhanden ist.

Om Podcasten

In unserem Podcast geht es um verschiedene Themen mit Relevanz für den Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland und Europa. Die Trendthemen beleuchten Chancen und Risiken für den Maschinenbau und zeigen die Herausforderungen für die Branche auf. Dazu sprechen wir mit Expertinnen und Experten aus Forschung, Wissenschaft und Unternehmen. Die Gäste geben einen Einblick in praxisnahe Anwendungsfälle und beleuchten die Möglichkeiten der Umsetzung wichtiger Themen in Unternehmen.