Der Rechtsstaat: Meinung schützt vor Strafe nicht

Dieser Umkehrschluss aus Art. 5 GG ist immer häufiger zu vernehmen, wenn es um die „falsche“ Meinung geht. So berichtet Rechtsanwalt Markus Roscher über seinen ganz persönlichen Fall seiner Meinungsäußerung zu Habeck & Co. Die unbequeme Meinung des Querdenken-Initiators Michael Ballweg brachte ihn neun Monate in U-Haft. Zeit für eine Wasserstandsmeldung seines Verteidigers Ralf Ludwig zum Verfahren in Stuttgart. Und die Richterin Dr. Clivia von Dewitz nimmt den Fall des Aktionskünstlers Simon Rosenthal zum Anlass, die neueren Entwicklungen zum Volksverhetzungstatbestand des § 130 StGB kritisch zu bewerten.

Om Podcasten

In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und thematisieren einzelne Gerichtsverfahren und Urteile ausschließlich im Gespräch mit Juristen.