20 |Â Wen hab' ich mir da eingeladen?
Wen habe ich mir da denn eingeladen? Das fragt sich wohl unsere heutige Beklagte, die als Mieterin plötzlich selbst fĂĽr Schäden gerade stehen soll, die ihre Gäste an der Wohnung verursacht haben. Unser heutiger Gast war zum GlĂĽck netter - die Schuldrechtsexpertin Josie vom Lehrstuhl von Prof. Looschelders klärt mit Philipp, ob die Beklagte in diesem Fall zahlen muss. (Nach AG Pfaffenhofen, Urteil vom 4.3.2016, Az. 1 C 829/15) Eine kommentierte Lösungsskizze zum Fall findet Ihr wie immer auf linktr.ee/ls.podszunÂ