23 |Â Das war schon so
Als Käufer muss man selbst beweisen, dass die Kaufsache schon von Anfang an einen Mangel hatte. Das kann schwierig sein, weshalb Verbraucher extra privilegiert werden. Doch auch das hat seine TĂĽcken, wie Philipp und Clemens im heutigen Fall vom LG Frankfurt herausfinden. Eine kommentierte Lösungsskizze zum Fall findet Ihr wie immer auf linktr.ee/ls.podszunÂ