80 I Ohne Arbeit kein Werklohn?

Kein Aprilscherz: Eine neue Folge von Einfall im Recht ist da! Stellt euch vor: Ihr werdet beauftragt, ein lustiges Video für eine Firmenfeier zu produzieren und bekommt auch eine Vorlage: „So ungefähr soll es sein!“. Zwei Wochen vor der Feier liefert ihr das Video ab. Zurecht weist euch die Auftragsgeberin darauf hin, dass es 2 Minuten zu lang ist und auch sonst nicht den Vorgaben entspricht. Wie genau das Video geändert werden soll, sagt euch jedoch niemand. Zwei Wochen vergehen, die Firmenfeier findet statt – ohne Video. Könnt ihr den Werklohn für das Video verlangen? Hier stellen sich Fragen des Werkvertragsrechts, des Unmöglichkeitsrechts und der Gefahrtragungsregeln. Anna Kronenberg und Philipp Offergeld besprechen all dies in der neuen Folge von Einfall im Recht! Nach dem Urteil: OLG Köln, 14.11.2018, Az. 11 U 71/18 Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun

Om Podcasten

Einfall im Recht ist der Jura-Podcast der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: In jeder Folge präsentieren zwei Mitarbeiter:innen ein Gerichtsurteil aus dem Zivilrecht – ganz normale Fälle. Wir zollen den Richterinnen und Richtern an Amts- und Landgerichten Tribut, die es mit dem ungefilterten Alltag zu tun haben. Unser Motto: Jura kann auch Spaß machen! Den Link zur Lösungsskizze (mit Link zur Entscheidung) findet Ihr auf unserer Webseite. Über neue Folgen informiert Euch das Team von Prof. Dr. Rupprecht Podszun auf seinem Instagram-Kanal!