Schuldrecht AT - Folge 8: Haftung für den Erfüllungsgehilfen

Noch § 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners - Vertretenmüssen: gesetzliche und vertragliche Haftungsmilderungen bzw. Haftungsverschärfungen, Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter (§ 278 BGB): Begriff des Erfüllungsgehilfen, Rechtsfolgen des § 278 BGB, Bedeutung des § 278 BGB im Rahmen der c.i.c.; Organhaftung nach § 31 BGB, Beweislast beim Vertretenmüssen

Om Podcasten

Der Podcast wird im Rahmen der Vorlesung "Grundkurs Zivilrecht" im Wintersemester 2024/25 sowie im Sommersemester 2025 erstellt. Sämtliche Materialien finden sich unter www.grundkurs-bgb.de