Die "Urfassung" der Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder

Nachdem Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 die Idee einer auf nationaler Ebene tätigen Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur geäußert hat, dauert es über 15 Jahre bis am 1. April 1988 die Kulturstiftung der Länder. Zweieinhalb Jahre später, am 15. Mai 1975, legt die Bundesregierung erstmals einen Entwurf vor. Darin spricht Bundesinnenminister Werner Maihofer auch über die Aufgabe des Staates, Kunst und Kultur zu fördern und über verfassungsrechtliche Erwägungen zur Begründung einer Zuständigkeit bzw. Kulturkompetenz des Bundes. Viele Formulierungen von Maihofer über den Stiftungszweck finden sich heute in der Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder. Dies ist die sechste von zehn Folgen einer Podcast-Serie über die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder. Alle Folgen finden Sie auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter www.kulurstiftung.de/vorgeschichte

Om Podcasten

Die Kulturstiftung der Länder fördert den Erwerb, den Erhalt und die Vermittlung von Kulturgütern nationalen Ranges. Sie ist eine Plattform für kulturpolitische Debatten. Ihre Themen sind unter anderem die Kulturpolitik der Länder, kulturelle Bildung oder die Förderung kultureller Institutionen. Die Kulturstiftung der Länder ist verantwortlich für die Organisation des nationalen Auswahlverfahrens für die deutsche Kulturhauptstadt Europas 2025. Auf diesem Kanal präsentieren wir die vielfältigen Förderungen der Kulturstiftung der Länder und greifen die Debatten der deutschen Kulturlandschaft auf.