SR117 Raub | § 249 StGB | Qualifiziertes Nötigungsmittel | Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben
§ 249 StGB | Raub | Qualifiziertes Nötigungsmittel | Drohnung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und LebenUnsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:Hirsch, BGB Allgemeiner Teilhttps://www.nomos-shop.de/nomos/titel/bgb-id-73605/Literaturhinweise:Definition Drohung - BGH NStZ 1981, 218Ernstnahme der Drohnung durch Opfer - BGHSt 16, 386hM Schutzzweck § 249 StGB - BVerfGE 73, 206 (237); Roxin JuS 1964, 373Gebt uns gerne auf @kurzerklaert und @bastislaw Feedback. Abonnier...