ZR015 BGB AT | § 166 BGB | Willensmängel
ZR015 BGB AT | § 166 BGB | WillensmängelUnsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:KlausurentrainingGebt uns gerne auf @kurzerklaert Feedback. Abonniert uns gerne auf Instagram und schreibt uns, wie ihr die Folgen findet oder ob ihr Verbesserungsvorschläge habt.Kontakt ist auch per Mail möglich:kurzerklaertpodcast@gmail.comWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet.Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren FreundInnen, Kolleg...