Der besondere Fall aus der Praxis - Urologie
Die Witwe des verstorbenen Patienten macht Ansprüche aufgrund Behandlungsfehler gegenüber dem Krankenhaus und dem behandelnden Arzt geltend.
Die Witwe des verstorbenen Patienten macht Ansprüche aufgrund Behandlungsfehler gegenüber dem Krankenhaus und dem behandelnden Arzt geltend.