01.07.1977: Die Eherechtsreform tritt in Kraft
Wenn eine Frau berufstätig sein wollte, so musste sie das bis 1977 mit ihrem Ehemann klären. Erst die Eherechtsreform beendete diesen Zustand und regelte auch gleich das Scheidungsrecht neu.
Wenn eine Frau berufstätig sein wollte, so musste sie das bis 1977 mit ihrem Ehemann klären. Erst die Eherechtsreform beendete diesen Zustand und regelte auch gleich das Scheidungsrecht neu.