#163 "Vollzugsdefizit" bei Kryptowährungen

Ein Urteil beim Finanzgericht mit Klarstellungen zur Besteuerung von Kryptos: Bitcoin u.a. unterliegen der Versteuerung der "Privaten Veräußerungsgeschäfte". Es liegt kein "strukturelles Vollzugsdefizit" vor. Bei Fragen gerne mailen unter: dirk@dirkwinkler.tax oder buche direkt einen Termin unter: https://www.etermin.net/tax/calserviceid/112119/274251?noinitscroll=1 Beste Grüße - dein Steuerberater Dirk Winkler

Om Podcasten

Ich gebe euch in diesem Podcast Tipps an die Hand, wie ihr euch durch den Steuerdschungel schlagt und zeige euch, wie ihr die Gesetze zu eurem Vorteil ausnutzen könnt.