#21.1 JStG 2020 und aktuelle Rechtsprechung

In dieser Folge stellen wir einige Neuerungen des JStG 2020 vor, insbesondere Veränderungen beim Investitionsabzugsgebetrag, Entgeltumwandlung, Home-Office-Pauschale, Gemeinnützigkeitsrechtsreform etc. Sodann werden aktuelle Urteile des BFH besprochen: - Urteil v. 10.09.2020, IV R 14/18 zum Verhältnis von Veräußerungen wesentlicher Betriebsgrundlagen im zeitlichen Zusammenhang zu § 6 Abs. 3 ESt - Urteil v. 17.06.2020, II R 33/17 zur selben Frage für die Betriebsvermögensverschonung im Erbschaftsteuerrecht -  Urteil v. 27.05.2020, II R 45/17 zur Frage, ob mittelbar über Kapitalgesellschaften beteiligte Anteilseigner "Altgesellschafter" iSd § 1 Abs. 2a GrEStG sind.  - Urteil v. 21.07.2020, IX R 26/19 zur Verwerfung der Arbeitshilfe des BMF als Methode zur Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude und GruBo bei einheitlichem Kaufpreis.  - Urteil v. 19.08.2020, XI R 32/18 zum Passivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2a EStG bei qualifiziertem Rangrücktritt unter Verweis auf "freies Vermögen", wenn solches nicht vorhanden ist.  - AdV Beschl. v. 08.10.2020, VIII B 59/20 zur häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers.  Viel Spaß beim Hören dieser bunten Mischung...  Folge direkt herunterladen

Om Podcasten

TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!