#25.5 März Briefing – 30 Min vom BFH
Weiter geht’s mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im März vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind. Wir starten mit BFH II R 15/22 und der Frage, ob bzw. wann Mehrkosten auslösende, nachträgliche Sonderwünsche bei Bauträgerverträgen auch der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterfallen. BFH I R 26/22 beschäftigt sich anschließend mit der überaus interessanten als auch praxisrelevanten Frage, inwieweit die Entscheidung des Aufsichtsrats einer AG über die Vergütung eines Gesellschafters und Vorstands aufgrund der Stellung des Aufsichtsrats mit einem Geschäft unter fremden Dritten vergleichbar ist – mit einer entsprechend niedrigeren vGA-Schwelle. Weiterhin besprechen wir in BFH I R 16/20 den Abzug ausländischer Quellensteuern im Rahmen der Schachtelstrafe unter § 34c Abs. 2 EStG. Anschließend berühren wir in BFH I R 3/21 nur kurz eine Entscheidung zur strukturierten Wertpapierleihe. In VI R 33/21 geht es sodann um die Besteuerung von Aktienoptionsprogrammen und Abfindungen eines Arbeitnehmers, der seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat und dessen vorherige Berufsausübung teils in Frankreich und teils Deutschland erfolgte. IV R 26/22 beschäftigt sich schließlich noch mit dem nicht zu unterschätzenden Anwendungsbereich von Steuerstundungsmodellen. Zuletzt bietet Christian Süß erneut einen kurzen Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus dem vergangenen Monat März. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen