Hochrisikospiele: Vereine sollen Mehrkosten zahlen

Die Länder dürfen den Profi-Fußball an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht wies eine entsprechende Beschwerde der Deutschen Fußball Liga zurück. Es sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel, die Kosten auf diejenigen zu verlagern, die sie verursachen und bei denen die Gewinne anfallen. Als Hochrisikospiele werde Partien bezeichnet, bei denen mit besonderen Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Bremen stellt der DFL seit 2015 die Polizeikosten für solche Spiele in Rechnung - bislang sind Gebühren in Höhe von drei Millionen Euro angefallen. Mehrere Innenminister begrüßten die Karlsruher Entscheidung, die DFL zeigte sich dagegen enttäuscht.

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