Sachenrecht Folge 5
Diese Folge beschäftigt sich vor allem mit der Übergabe als Tatbestandsmerkmal der Übereignung nach § 929 S. 1. Welchen Zweck verfolgt der Gesetzgeber mit dem Übergabeerfordernis? Was sind seine Voraussetzungen? Wie ist die Übergabe konstruiert bei der Einschaltung von Hilfspersonen? Und wie prüft man den Geheißerwerb? Bei dieser Folge sollten Sie vielleicht Bleistift und Papier zur Hand nehmen: bei Dreipersonenverhältnissen hilft eine Skizze.