GEMA und Vereinsveranstaltungen

Auch bei Musik auf Vereinsfesten oder im Vereinsheim handelt es sich üblicherweise um das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken. Und auch die kreativ tätigen Musikschaffenden müssen für ihre Arbeit bezahlt werden. Diese werden durch die GEMA mit Hilfe der sogenannten GEMA-Gebühren vertreten. Im Nachfolgenden schauen wir uns genauer an wann Vereine hier zur Zahlung verpflichtet sind und welche Möglichkeiten sie haben dieser nachzukommen.

Om Podcasten

Vereinsmeier hilft Dir mit Deinem Verein erfolgreich zu sein. Wir schauen was erfolgreiche Vereinsarbeit ausmacht, welche Tipps & Tricks Erfolg versprechen und wie Du mit Deinem Verein mehr Erfolg hast!