Zu Gast: Georg Kodek
Als erster ehemaliger Finanzminister muss Karl-Heinz Grasser ins Gefängnis. Im Buwog-Verfahren hat der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch bestätigt, die Strafe aber auf vier Jahre Haft halbiert.
Als erster ehemaliger Finanzminister muss Karl-Heinz Grasser ins Gefängnis. Im Buwog-Verfahren hat der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch bestätigt, die Strafe aber auf vier Jahre Haft halbiert.